Herzlich willkommen im System für Hinweisgeber

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Sie als Beschäftigter vor Benachteiligungen geschützt, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Missständen oder Verstößen erfahren und diese an die Hinweisgebermeldestelle weitergeben.

Geschützte Meldungen

Geschützt sind insbesondere Meldungen über Verstöße gegen Strafvorschriften und Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Zudem sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte. Meldungen über rein privates Fehlverhalten, von dem der Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit erfährt, sind hingegen nicht geschützt. Optional kann ein Unternehmen sein Meldesystem öffnen und Meldungen sämtlicher Vorfälle zulassen, z. B. auch Informationen gegen Verstöße gegen Ethikrichtlinien.

Ihr Hinweis

Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, beantworten Sie bitte diese Fragen:

  • Bitte nennen Sie das von uns als Ombudsperson betreute Unternehmen.
  • Sind Sie in dem Unternehmen beschäftigt bzw. steht die Meldung im beruflichen Kontext?
  • Hilfreich sind zudem sämtliche Angaben zum Vorgang (was, wann, wo, wer?).
  • Gibt es weitere Personen, die von dem Vorfall Kenntnis haben?
  • Gibt es Unterlagen (Dokumente, Fotos etc.)?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die Meldung zutreffend ist, haben Sie keinerlei negative Konsequenzen zu befürchten. Dieser Schutz besteht aber nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihre Meldung bitte als Vermutung oder Aussage von Dritten.

Vertraulichkeit

Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre Einwilligung nur der Ombudsperson und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).

Unsere Rückmeldung

Sofern wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, erhalten Sie nach Eingang Ihrer Meldung von uns eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen innerhalb von drei Monaten.

Unsere Aufgabe

Ihr Hinweis wird von der Ombudsperson auf Plausibilität geprüft. Sofern möglich und notwendig, melden wir uns bei Ihnen mit Nachfragen zum gemeldeten Vorgang. Nach Abschluss unserer Ersteinschätzung übersenden wir einen vertraulichen Bericht an das Unternehmen. Das Unternehmen entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise (z.B. interne Untersuchung, Weiterleitung an externe Stelle wie Staatsanwaltschaft).  

Datenschutz

Soweit Sie persönliche Daten angeben, werden diese gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften geschützt. Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise.

Externe Meldestellen

Nach § 13 Abs. 2 HinSchG informieren wir Sie über die Möglichkeit einer Meldung an eine externe Meldestelle. Als externe Meldestelle ist für Sie unter anderem das Bundesamt für Justiz zuständig. Weitere externe Meldestellen sind bei den Ländern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt eingerichtet. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich stattdessen auch an uns wenden können. Nach Art. 7 Abs. 1 HinSchG sollten Personen in den Fällen, in denen unternehmensintern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und diese Personen keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.

So funktioniert´s

Ihre Meldekanäle

Wir stellen Ihnen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung:

E-Mail-Adresse: hinweis@hinweisgebermeldestelle.de

Signal: +49 1590 635 44 98

Threema: +49 1590 635 44 98, Threema ID: AXVVWMYU

Postanschrift:

PERSÖNLICH/VERTRAULICH
Intelli Revolution GmbH
Hinweisgebermeldestelle
Überseeallee 1
20457 Hamburg

Persönlich: Auf Wunsch können Sie die Ombudsperson auch persönlich oder via Videokonferenz treffen. Bitte melden Sie sich über einen der genannten Kanäle, um einen Termin abzustimmen. 

Kontaktformular: Sie können uns über das Kontaktformular eine verschlüsselte Nachricht schicken. Sofern Sie Pflichtfelder nicht ausfüllen möchten, geben Sie bitte „Fake-Daten“ ein und weisen uns kurz in Ihrer Nachricht darauf hin.